ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELTEN FÜR DIE FIRMEN MOTO MADER AG / MOTO EVENT AG.

 

Sitz der Firmen
Moto Mader AG
Ausserfeldstrasse 20, 5036 Oberentfelden

Moto Event AG
Ausserfeldstrasse 20, 5036 Oberentfelden

Ausschliesslicher Gerichtstand ist der Sitz der jeweiligen Firma. Es gilt schweizerisches Recht.

 

INHALT DER AGB:

  1. Allgemeine Bestimmungen
  2. Moto Mader Bonus-Karte (Kundenkarte)
  3. Motorradausfahrten / Motorradreisen

 


1. ALLGEMEINES:

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt wurden, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.1 PREISE:

Unsere Preise verstehen sich brutto inkl. 7.7 % MwSt. und gelten ab Oberentfelden ohne Porto und Verpackung.

Preisänderungen vorbehalten.

1.2 LIEFERUNG:

Dank unserer grossen Lagerhaltung sind wir in der Lage die meisten Artikel aus diesem Katalog noch am Bestellungstag auszuliefern.

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware auf den Käufer über. Die Verpackung erfolgt mit aller Sorgfalt und wird mit den Transportkosten in Rechnung gestellt.

Beschädigte Sendungen können nur unter Vorbehalt und nach Erstellen eines Protokolls durch das Transportunternehmen angenommen werden.

Zahlungskonditionen 30 Tage rein netto. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.

Wir sind berechtigt, Verzugszins zu berechnen.

Für Lieferungen unter einem netto Warenwert von Fr. 50.- verrechnen wir einen Kleinmengenzuschlag von Fr. 10.-.

Wir behalten uns das Recht vor, den Versand per Nachnahme auszuführen.

1.3 VERSAND:

Versand erfolgt bis auf weiteres mit der Post. Wir bieten Ihnen zwei Versandkategorien an:

PostPac „Economy“ 

  • Heute weg, Übermorgen beim Kunden

PostPac „Priority“ 

  • Heute weg, Morgen beim Kunden

Abholtermin der Pakete in unserem Haus ist um 16.00 Uhr. Dieser Termin wurde von der Post so vorgegeben, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Priority Pakete am folgenden Tag zugestellt werden können.

Bestellungen die bis um 13.00 Uhr bei uns eintreffen, werden wenn möglich noch am gleichen Tag bearbeitet. Wird vom Kunden bei der Bestellung nichts anderes gewünscht, erfolgt der Versand per PostPac „Priority“.

1.4 RÜCKSENDUNG VERKAUF TECHNIK UND BEKLEIDUNG

Eine Retournierung von mängelfreien Produkten ist grundsätzlich möglich. Sie muss im Neuzustand, unbenutzt und in der Originalverpackung erfolgen.

Die Rückgabefrist beginnt zum Zeitpunkt der Warenübergabe an den Empfänger.
(Abholung bei uns vor Ort, Abholung durch den Postboten bei uns vor Ort)   

innert 14 Tagen            Kostenlos (exkl. Portokosten)
innert 15 -29 Tagen   Warenwert abzüglich 15% Bearbeitungsgebühr
ab 30 Tagen                    Wird keine Retoure mehr akzeptiert
Der Kaufbeleg muss in jedem Fall vorgewiesen werden.

Auswahlbestellung:
Bei Rückgaben einer Auswahlbestellung welche nicht in unserer aktuellen Kollektion geführt ist, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- in Abzug gebracht.

Folgende Produkte können nicht zurückerstattet werden:

  • Beschädigte Teile
  • Lackierte Teile
  • Portokosten
  • Elektrobauteile
  • Individualbestellungen
  • Warenwert unter CHF 50.- 

1.5 Zahlungsverzug:

Kommt ein Kunde seiner Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche der Kunde der Moto Mader AG unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert acht Kalendertagen seit dem Kontoauszug) fällig und die Moto Mader AG kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an diesen Kunden einstellen.

Die Moto Mader AG erhebt für die 1. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.– und für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von weiteren CHF 20.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

1.6 GARANTIE:

Für Zubehör-, Ersatzteil- und Bekleidungsartikel gewähren wir eine Garantie von 12 Monaten, jedoch nur, wenn Mängel auf Materialfehler oder fehlerhafte Ausführung zurückzuführen sind. Bei fristgerechten und berechtigten Rügen leistet die Moto Mader AG nach eigener Wahl entweder kostenlos Ersatz oder es erfolgt eine Nachbesserung/Mängelbehebung. Hierfür steht die Moto Mader AG eine angemessene Frist von mindestens 4 Wochen zur Verfügung. Ist ein Mangel weder durch Nachbesserung, noch durch Ersatzlieferung zu beheben, kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Kaufvertrag rückgängig machen.
Weitere Ansprüche werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. In keinem Fall übernimmt die Moto Mader AG eine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
Für Schäden aufgrund ungeeigneter, fehlerhafter bzw. nachlässiger Behandlung oder Montage übernehmen wir kein Gewähr.

1.7 STORNIERUNG VON MOTO MADER AG VERANSTALTUNGEN 

Die folgenden Rücktrittsbedingungen gelten, sofern in der Ausschreibung der Veranstaltungen nichts anderes vereinbart oder ausgeschrieben wurde.

Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung ist in jedem Fall schriftlich, per E-Mail (info@moto-mader.ch), oder per Post an die Moto Mader AG zu richten. Eine Stornierung erreicht erst dann seine Gültigkeit, wenn der Teilnehmer von Moto Mader AG eine entsprechende schriftliche Bestätigung erhält.

Massgebend für die Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen der Erklärung bei der Moto Mader AG. Bei Sonntagen, Montagen oder Feiertagen gilt der nächste Werktag. 

Tritt der Kunde von einer gebuchten Veranstaltung zurück, so werden folgende Rücktrittskosten fällig:

30 bis 8 Tage vor Datum: 50% der Teilnahmegebühr
7 bis 0 Tage vor Datum: 100% der Teilnahmegebühr
Die MOTO MADER AG entscheidet in begründeten Fällen über einen Verzicht der Annullationskosten.

Bricht der Kunde die Veranstaltung aus irgendeinem Grunde vorzeitig ab, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm in Rechnung gestellten Leistungen (auch nicht anteilmässig).

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen jederzeit zu verschieben oder ganz abzusagen. Darüber hinaus kann der Veranstalter den Event bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Teilnehmer wird hiervon umgehend schriftlich, per Brief, E-Mail oder per Telefon verständigt.

Bei einer Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung hat der Teilnehmer das Wahlrecht, entweder die Rückerstattung des Teilnahmepreises oder die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Veranstaltung des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter dazu in der Lage ist.

1.8 Foto- und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen

Während Veranstaltungen und Events macht die Moto Mader AG gelegentlich Foto- und Videoaufnahmen, in denen Kunden vorkommen können. Bei der Buchung des Events erklärt sich der Kunde einverstanden, dass dieses Foto- und Videomaterial für Werbezwecke von der Moto Mader AG sowie für Partner der Moto Mader AG verwendet werden darf. Wird dies vom Kunden ausdrücklich untersagt, so hat er dies schriftlich bei der Anmeldung mitzuteilen.


2. MOTO MADER BONUS-KARTE (KUNDENKARTE)

2.1 HERAUSGABE:

Wir stellen dir gerne nach Angabe deiner Wohnadresse, Geburtsdatum und Email-Adresse deine persönliche Moto Mader Bonus-Karte kostenlos zur Verfügung. Diese ist persönlich und nicht übertragbar und hat keine Kreditfunktion. Jede ausgestellte Karte bleibt Eigentum der Moto Mader AG. Sie kann, ohne Angaben von Gründen, jederzeit gesperrt und/oder eingezogen werden.

2.2 ZWECK:

Die Karte ist nur für private und nicht für gewerbliche Zwecke vorgesehen.

2.3 KUNDENVORTEILE:

  • Sammle bei jedem Einkauf, egal ob Bekleidung, Zubehör, Motorradmiete oder Werkstattaufträge 3% Guthaben des Umsatzes.
  • bei der Vermittlung eines «Neu-Kunden», welcher ein Motorrad kauft, erhöht sich dein Kartenguthaben um CHF 100.- (Provision)(ausgenommen Personen welche im selben Haushalt wohnen).
  • Du bleibst informiert und profitierst somit von weiteren exklusiven Promotionen.

2.4 GUTHABEN EINLÖSEN:

Guthaben können bei jedem Folgekauf von Zubehör und Bekleidung an der Kasse angerechnet oder aufgespart werden. Bei Rücknahmen von Waren werden bereits vorhandene Punkte automatisch wieder storniert.

Eine Barauszahlung des Punkteguthaben ist in keinem Fall möglich.

2.5 AUSNAHMEN:

  • Dienstleistungen wie Werkstattarbeit, Einbau Kommunikationsanlagen etc.
  • Gutscheinkauf
  • Mietbekleidungsartikel
  • Anzahlungen/ Vorauszahlungen
  • Umsatz beim Kauf eines Motorrades 

Artikel aus unserem Liquidations-Shop und «Netto-Artikel» sind bonusberechtigt und die Guthaben sind anrechenbar, jedoch nicht mit weiteren Rabatten oder Vergünstigungen kumulierbar.

2.6 KARTENVERLUST:

Verlorene Moto Mader Bonus-Karten werden kostenlos und ohne Punkteverlust ersetzt.

2.7 DATEN:

Alle gespeicherten Daten werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergereicht und nur zu unternehmensinternen Zwecken verwendet.

2.8 KÜNDIGUNG:

Diese auf unbestimmte Zeit geschlossene Vereinbarung kann vom Karteninhaber jederzeit schriftlich unter Rücksendung der Moto Mader Bonus-Karte gekündigt werden. Mit der Kündigung verfällt bereits gesammeltes Guthaben ersatzlos sowie alle anderen Vorteile, die mit der Moto Mader Bonus-Karte verbunden sind.

2.9 ÄNDERUNGEN, GÜLTIGE AGB-VERSION:

Die Moto Mader AG behält sich vor, jederzeit Verbesserungen und Änderungen im Moto Mader Bonus-Karten-Programm vorzunehmen oder das Programm zu beenden, sowie bei höherer Gewalt oder bei Ausfall der Technik die Gutschrift von Punkten vorübergehend auszusetzen.

Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter www.moto-mader.ch (–> Unternehmen) abrufbar und gelten von den Teilnehmern als akzeptiert.

2.10 ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND:

Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung unterstehen schweizerischem, materiellem Recht. Erfüllungsort ist Oberentfelden/AG. Gerichtsstand ist am Sitz der Gesellschaft bzw. am Wohnsitz der Karteninhaber/in, vorbehältlich zwingender gesetzlicher Vorschriften.


3. MOTORRADAUSFAHRTEN / MOTORRADREISEN VON DER MOTO EVENT AG DURCHGEFÜHRT

 

3.1 GELTUNGSBEREICH

Diese AGB sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Moto Event AG (nachfolgend Veranstalter genannt) und den Teilnehmenden. Vorbehalten bleiben abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die der Schriftform bedürfen.

3.2 VERTRAG

Durch die schriftliche (auch über Internet), telefonische oder persönliche Buchung kommt zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter ein Vertrag zustande.

3.3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Mit der verbindlichen Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die damit verbundenen Reisekosten fristgerecht zu bezahlen. Die Zahlung unterliegt folgender Fälligkeit:

14 Tage nach Anmeldung.

Erfolgt die Anmeldung in weniger als 14 Tagen vor der Tour, ist der Teilnahmebetrag sofort zur Zahlung fällig.

Nach dem Zahlungseingang ist die Anmeldung rechtsgültig und verbindlich.

Bei nicht fristgerechter Bezahlung behält sich MEAG vor, die Anmeldung ohne weitere Zahlungsaufforderung zu stornieren bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

3.4 ANNULLATIONSBESTIMMUNGEN

Tritt der Teilnehmende von einer gebuchten Tour zurück, so werden folgende Annullationskosten fällig:

bis 31. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 30. bis 1. Tag vor Reiseantritt 100 %

3.5 VERSICHERUNG

Die Teilnehmenden tragen die eigene Verantwortung, Versicherungen für Personen- sowie Sachschäden abzuschliessen.

Wir empfehlen allen Teilnehmenden zusätzlich, eine Annullationskosten- und Assistance (Rückreiseversicherung) abzuschliessen. (Nicht über die Moto Event AG / Moto Mader AG buchbar)

3.6 HAFTUNG

Die Teilnehmenden beteiligen sich auf eigene Gefahr an den Touren des Veranstalters.

Die Teilnehmenden tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder durch das von ihnen benutzte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.
Schäden, welche die Teilnehmenden gegenüber Dritten verursachen, haben sie in eigener Verantwortung zu tragen. Die Teilnehmenden verzichten gegenüber dem Veranstalter und seinen Mitarbeitenden auf jegliche Forderungen, die während der Tour durch ein schädigendes Ereignis entstanden sind.

Die Teilnehmenden erklären mit Abgabe ihrer Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Touren entstehen.

3.7 LEISTUNGSUMFANG

Die Leistungen sind im Reiseprogramm abschliessend aufgeführt. Weitere Leistungen sind im Preis nicht enthalten und werden nur auf Anfrage ausgeführt.

3.8 DURCHFÜHRUNG

Die angebotenen Touren werden bei jeder Witterung durchgeführt. Muss eine Tour witterungsbedingt abgesagt werden, so wird dem Kunden die bereits geleistete Zahlung voll zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

3.9 MINDESTTEILNEHMERZAHL

In der Regel wird eine ausgeschriebene Tour durchgeführt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.

3.10 PROGRAMMÄNDERUNG

Der Veranstalter behält sich vor, Strecken- oder Programmänderungen kurzfristig vorzunehmen, dies aus Gründen der Sicherheit oder Aktualität. Können vorgesehene Besichtigungen oder andere Attraktionen nicht durchgeführt werden und ist Ersatz kurzfristig nicht möglich, können keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.

3.11 FAHRTAUGLICHKEIT, FAHRERLAUBNIS

Auf den Touren müssen die teilnehmenden Fahrer im Besitze eines gültigen Fahrausweises sein. Wer sich unerlaubterweise ein Fahrzeug mietet oder auf einer Tour ein Fahrzeug steuert, ist für die Folgen selbst verantwortlich.

Jeder Fahrer ist für seine gesundheitliche Verfassung, Ruhezeiten, etc. selber verantwortlich.

Es wird vorausgesetzt, dass die Fahrer ihre Fahrzeuge kennen und beherrschen, sowie über eine entsprechende Fahrpraxis verfügen.

3.12 FAHRZEUG UND FAHRERSICHERHEIT

Alle Teilnehmenden sind für ihre Fahrzeuge und dessen Umfeld selber verantwortlich. Betriebssicherheit, Haftpflichtversicherung, Ausweispapiere, Pannenversicherung etc. werden vorausgesetzt.

Es wird von allen Teilnehmenden das tragen einer entsprechenden Schutzbekleidung erwartet.

Die benutzten Fahrzeuge müssen für die jeweilige Tour geeignet sein und die übrigen Teilnehmenden, sowie die Gruppendynamik nicht behindern. Im Allgemeinen sind Roller und Chopper ungeeignet für die ausgeschriebenen Touren. Der Veranstalter behält sich vor, ungeeignete Fahrzeuge von der Tour auszuschliessen.

3.13 BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN

Die Teilnehmenden verpflichten sich die geltenden Verkehrsregeln zu beachten, sowie die Regeln über das fahren in Gruppen einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch ihr Verhalten mit dem Fahrzeug zu schädigen.

Die Weisungen der Tourguides, Hotelpersonals oder anderen beteiligten Personen in der Servicekette sind zu respektieren.

Raserei auf den Touren und Überholen innerhalb einer Gruppe ist untersagt.

Missachtet ein Teilnehmender wiederholt Vorschriften oder werden übrige Teilnehmende durch das Verhalten eines Teilnehmenden bedroht, geschädigt oder verletzt, so wird er von der Tour ausgeschlossen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Tourenpreises. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung von Schadenersatz vor.

3.14 Rücktritt durch die Moto Mader AG nach Antritt der Reise

Die Moto Mader AG wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. Ebenso wird die Moto Mader AG von der Vertragserfüllung befreit, wenn das Fahrkönnen des Kunden nicht ausreicht. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, gegenüber der Moto Mader AG zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

3.15 TOURGUIDE

Die Tourguides führen die entsprechenden Gruppen als Leader an. Erkrankt oder verunfallt ein Tourguide während einer Tour und muss diese deswegen abgebrochen werden, so haben die Teilnehmenden Anspruch auf die Rückerstattung des anteilsmässigen Teilnahmepreises. Es besteht jedoch kein Anrecht auf eine weitergehende Entschädigung.

3.16 MIETE VON FAHRZEUGEN

Mietfahrzeuge sind in der Regel mit einer Haftpflichtversicherung versichert und auf Wunsch ist auch eine Kaskoabdeckung möglich. Im Schadenfall geht der Selbstbehalt immer zu Lasten des Mieters.

3.17 WARTEZEITEN

Wartezeiten unterwegs, verursacht durch Pannen oder nötige Reparaturen an Motorrädern dürfen zu keinerlei Haftungsansprüchen gegenüber dem Veranstalter führen. Kann ein Teilnehmender die Tour infolge eines defekten Motorrades nicht fortsetzen und ist eine Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges unmöglich, hat der Teilnehmende keinen Anspruch auf Rückerstattung der Reisekosten oder weitergehende Entschädigungen.

3.18 BEANSTANDUNGEN

Mängel oder Beanstandungen sind dem Tourguide direkt mitzuteilen, haftungsbedingte Reklamationen können später nicht mehr berücksichtigt werden.

3.19 FOTOAUFNAHMEN

Die auf den Touren vom Veranstalter angefertigten Bilder und Videos sind urheberrechtliches Eigentum des Veranstalters.

Der Veranstalter ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Kunde darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für den Veranstalter gegenüber dem Kunden entstehen.

3.20 HAFTUNGSVERZICHT

Mit der Teilnahme an einer Tour sind sich die Teilnehmenden den Risiken und Gefahren voll bewusst und tragen daher das volle Risiko.

3.21 Reisebestimmungen

Die geltenden Reise- respektive Einreisebestimmungen der betroffenen Länder sind durch die Teilnehmer einzuhalten.

3.22 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Soweit durch die vorstehenden Bedingungen nicht alle Umstände geregelt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Alle früher veröffentlichten Geschäftsbedingungen werden durch die vorliegende Version ersetzt und verlieren damit ihre Rechtswirksamkeit. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig werden oder eine Lücke aufweisen, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ungültigen wirtschaftlich möglichst nahe kommt bzw. die Lücke ausfüllt.


Motorrad Mietbedingungen

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

  • Pro Tag sind 300 Kilometer und eine Haftpflicht-Versicherung im Mietpreis inbegriffen. Die optionale VollkaskoVersicherung wird zusätzlich empfohlen. Mehrkilometer werden mit CHF 0.40.- pro Kilometer verrechnet, Minderkilometer verfallen.
  • Das Depot und der voraussichtliche Mietpreis sind im Voraus zu bezahlen. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Das Depot in Höhe von CHF 1'000.- kann in Bar oder mit einer Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express; NICHT Maestro- oder Postcard) hinterlegt werden.
  • Die Benzinkosten gehen zu Lasten des Mieters. Dieser übernimmt ein vollgetanktes Fahrzeug und tankt es vor Rückgabe unter Beachtung der benötigten Oktanzahl selbstständig voll.
  • Die Übernahme des Mietmotorrades ist nur während den Geschäftsöffnungszeiten möglich, die Rückgabe nach vorheriger Absprache auch ausserhalb der Öffnungszeiten. Unser Gebäude ist videoüberwacht, somit kann der Zeitpunkt der Rückgabe nachvollzogen werden.
  • Ein gültiger Führer- oder Lernfahrausweis ist zwingend vorzuweisen.
  • Die Vertragsbedingungen auf dem Mietvertrag gelten als verbindliche Vertragsgrundlage.

 

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

  • Reservationen können telefonisch oder per E-Mail vorgenommen werden.
  • Beim Kauf eines Neufahrzeuges nach absolvierter Miete kann der Preis einer Tagesmiete (exklusive der Kosten der Vollkaskoversicherung) angerechnet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
  • Die Vignette befindet sich unter dem Sattel, im linken Staufach oder am linken Gabelholm.
  • Bei übermässiger Verschmutzung des Motorrades wird die Reinigung mit CHF 30.- verrechnet.
  • Für das Mietfahrzeug besteht eine Vollkaskoversicherung nur, wenn vereinbart. Der Selbstbehalt oder die Schadensummen der Vollkasko- oder Haftpflichtversicherung sind in jedem Fall vom Mieter selber zu tragen. Eine Unfallversicherung für Fahrer und Beifahrer besteht ausdrücklich nicht. Dies ist Sache der Mietpartei. 
  • Der Unterzeichnende bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die Moto Mader AG seine Daten für Marketingzwecke verwenden darf. Die Daten bleiben im Besitz von Moto Mader und werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

VERSICHERUNG

Das gemietete Fahrzeug ist – wenn nicht anders gebucht - ausschliesslich haftpflichtversichert. Die Haftpflichtversicherung deckt lediglich die verursachten Schäden an Drittpersonen ab. Zusätzlich kann eine Vollkaskoversicherung gebucht werden, welche für Schäden am Mietfahrzeug haftet. Sind Fahrten im Ausland geplant, ist die Vollkaskoversicherung obligatorisch. Der Selbstbehalt beträgt CHF 1'000.- pro Schadenfall.

Die kompletten Mietbedingungen als PDF findest du hier.

 

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